Stromspeicher-Förderung

Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.

Mindestgröße: 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW.
Maximale Größe: Unbegrenzt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität.

Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. (max. 30%)

Vorab Registrierung notwendig! Anlagen, die vor Registrierung bestellt und/oder errichtet wurden, sind nicht förderbar.

FÖRDERUNG bereits ausgeschöpft!