Stromspeicher-Förderung

USt-Befreiung für Photovoltaik und Stromspeicher

Stromspeicher sind beim gemeinsamen Kauf einer Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp ab 1. Jänner 2024 von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Für viele private Stromspeicher-Anlagen sind keine Förderanträge mehr notwendig. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

Weitere Infos unter: Photovoltaik-Förderung – KEM & KLAR Lainsitztal (kem-lainsitztal.at)

Stromspeicher-Förderung – bereits ausgeschöpft

Sollten Sie nur einen Stromspeicher anschaffen wollen ohne gleichzeitige Neuerrichtung oder Erweiterung Ihrer PV-Anlage, stand im März – April 2024 eine Fördermöglichkeit beim Klima- und Energiefonds zur Verfügung. Der 35 Mio. Fördertopf ist bereits ausgeschöpft.