Ust-Befreiung für Phovotoltaik- und Stromspeicher-Anlagen

<= 35 kWp: Entfall der Umsatzsteuer: Neuerrichtungen und Erweiterungen von PV-Anlagen werden durch eine USt-Befreiung unterstützt. Seit 1. Jänner 2024 fällt bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen (inkl. Zubehör, Speicher, Montage) die Umsatzsteuer für Privatpersonen weg. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt. Das bedeutet: Für viele private PV-Anlagen sind keine Förderanträge mehr notwendig. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

PV Förderung

Über den Investitionszuschuss (einmaliger Direktzuschuss) und die Marktprämie (Förderung für den eingespeisten Strom) werden all jene PV-Anlagen unterstützt, die nicht von der Ust-Befreiung abgedeckt werden.

Weitere Infos unter: Förderung für Photovoltaik | Energie in Niederösterreich (energie-noe.at)

Landesförderung NÖ

Die Errichtung einer PV-Anlage wird vom Land NÖ im Zuge der Wohnbauförderung Eigenheimsanierung über einen 4% Annuitätenzuschuss für die Rückzahlung eines Darlehens über 10 Jahre gefördert.