Stromspeicher-Förderung
Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes
Gefördert werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen und Speichern. Eine Förderung für einen Speicher kann nur in Verbindung mit einer Neuerrichtung oder Erweiterung der PV-Anlage beantragt werden.
Für Akkus (Stromspeicher) wurde ein fixer Fördersatz von 150 EUR/kWhnutzbare Speicherkapazität (auch Netto-Speicherkapazität) festgelegt. Der Akku darf nicht kleiner als 0,5 kWh/kWp und insgesamt nicht größer als 50 kWh sein. Wenn der Stromspeicher mehr als 50 kWh Speicherkapazität hat, werden maximal 50 kWh (7.500 EUR) gefördert.
Erhöhte Fördersätze sind auf den Investitionszuschuss möglich. Details dazu finden Sie in den FAQs zum Investitionszuschuss (Punkt 24).
Fördercalls (2025)
Zu folgenden Terminen werden „Fördercalls“ jeweils für alle Kategorien stattfinden:
Am Tag des jeweils neuen Fördercalls ist die Internetseite der Förderstelle in der Regel bis 17 Uhr nicht erreichbar, daher könnten Sie sich auf jeden Fall schon jetzt registrieren.
Kategorien A – D: 23.06.2025 ab 17:00 Uhr – 07.07.2025,
Kategorien A – D: 08.10.2025 ab 17:00 Uhr – 22.10.2025,
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/leitfaden-fuer-die-ivz-antragstellung-photovoltaik/
Weitere Infos unter: Photovoltaik-Förderung – KEM & KLAR Lainsitztal (kem-lainsitztal.at)