Stromspeicher-Förderung

USt-Befreiung für Photovoltaik und Stromspeicher

Stromspeicher sind beim gemeinsamen Kauf einer Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp ab 1. Jänner 2024 von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Für viele private Stromspeicher-Anlagen sind keine Förderanträge mehr notwendig. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

Weitere Infos unter: Photovoltaik-Förderung – KEM & KLAR Lainsitztal (kem-lainsitztal.at)

Stromspeicher-Förderung

Sollten Sie nur einen Stromspeicher anschaffen wollen ohne gleichzeitige Neuerrichtung oder Erweiterung Ihrer PV-Anlage, steht die Fördermöglichkeit beim Klima- und Energiefonds zur Verfügung.

  • Antragsteller können Private, Unternehmen, Vereine, .. sein
  • Mindestgröße von 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp
  • bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh
  • Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die Stromspeicheranlagen können auch größer gebaut werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt. – maximal 35% der anerkennbaren Investitionskosten
  • Stromspeicher, die ab dem 1.1.2024 geliefert wurden bzw. werden
  • Online Registrierung, Umsetzung, Antragstellung – für die Umsetzung sind 24 Monate Zeit

Weiter Informationen unter: Stromspeicheranlagen 2024 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)