Stromspeicher-Förderung
USt-Befreiung für Photovoltaik und Stromspeicher
Stromspeicher sind beim gemeinsamen Kauf einer Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp ab 1. Jänner 2024 von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: Für viele private Stromspeicher-Anlagen sind keine Förderanträge mehr notwendig. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.
Weitere Infos unter: Photovoltaik-Förderung – KEM & KLAR Lainsitztal (kem-lainsitztal.at)
Stromspeicher-Förderung
Sollten Sie nur einen Stromspeicher anschaffen wollen ohne gleichzeitige Neuerrichtung oder Erweiterung Ihrer PV-Anlage, steht die Fördermöglichkeit beim Klima- und Energiefonds zur Verfügung.
- Antragsteller können Private, Unternehmen, Vereine, .. sein
- Mindestgröße von 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität sowie mind. 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp
- bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh
- Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Die Stromspeicheranlagen können auch größer gebaut werden, wobei die Förderung nur bis zu den angegebenen Grenzen erfolgt. – maximal 35% der anerkennbaren Investitionskosten
- Stromspeicher, die ab dem 1.1.2024 geliefert wurden bzw. werden
- Online Registrierung, Umsetzung, Antragstellung – für die Umsetzung sind 24 Monate Zeit
Weiter Informationen unter: Stromspeicheranlagen 2024 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)