Tausch erneuerbarer Heizsysteme

  • Tausch von nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungssystemen auf klimafreundliche Anlagen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
  • Mindestalter der bestehenden Wärmepumpe oder Holzheizung von 15 Jahren
  • Nur für Privatpersonen
  • Kein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches erforderlich
  • Keine Einkommensprüfung
  • Registrierungen sind bis 31.12.2025 möglich. Die Antragstellung muss bis 12 Monate nach der Registrierung erfolgen.
  • Fördersatz: 30 % bzw. bis zu 5.000 Euro

Bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage mit mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche gibt es auch einen Solarbonus von 30 % bzw. bis zu 2.500 Euro.

In Summe darf die Fördersumme nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten betragen.

Gefördert werden Material, Montage, Planung, Demontage, Entsorgung und die gleichzeitige Umstellung auf ein Niedertemperaturwärmeabgabesystem.

Pro neuem Heizsystem bzw. pro alter Heizanlage kann nur ein Förderantrag gestellt werden.

Auch der Tausch von Einzelöfen auf ein erneuerbares, wassergeführtes Zentralheizungssystem wird gefördert.

Bei Wärmepumpen wird nur der Umstieg auf neue Wärmepumpen gefördert, bei Biomasseheizungen wird bevorzugt der Fernwärmanschluss gefördert. Wenn kein Fernwärmeanschluss vorhanden ist, kann auch auf eine neue Biomasseheizung oder Wärmepumpe umgestiegen werden.