Bundesförderung
„Sanierungsscheck für Private 2023/2024“

Voraussetzungen:

  • Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 3.000 Euro und 14.000 Euro.
  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden.
  • Es können max. 50% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
  • Antragstellung bis spätestens 31.12.2024 möglich
  • Fertigstellung der Maßnahmen bis 30.09.2025 bzw. 30.09.2026

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Förderungsfähige Maßnahmemax. Förderung
thermische Sanierung
Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden)13.000 €
Teilsanierung 40 %26.000 €
Umfassende Sanierung guter Standard39.000 €
Umfassende Sanierung klimaaktiv314.000 €

Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte max. Förderung um 50 %.

Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Wird eine dieser förderungsfähigen Maßnahmen nur durch den Tausch von Fenstern und Außentüren erreicht, muss der Tausch mind. 75 % der bestehenden Fenster und Außentüren umfassen.

Die Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWB) ist im Formular „Technische Details Energieausweis“ vom Energieausweissteller zu bestätigen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist bei Antragstellung zu übermitteln.

1 Bei einer Einzelbauteilsanierung ist ein gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt), ein Energieberatungsprotokoll von NÖ oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen. Zudem sind folgende Kriterien einzuhalten:

Außenwand:
– Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m²K

Oberste Geschoßdecke/Dach:
– Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m²K

Unterste Geschoßdecke:
– Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m²K

Fenster:
– Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster
– max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert vom Gesamtfenster)

2 Bei einer Teilsanierung 40 % muss der spezifische Heizwärmebedarf Referenzklima (HWBRef,RK) um mind. 40 % reduziert werden.

3 Bei einer umfassenden thermischen Sanierung darf ein bestimmter Heizwärmebedarf nicht überschritten werden.


Umfassende Sanierung guter Standard:
Reduktion des spez. HWBRef,RK auf max. 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: Reduktion des spez. HWBRef,RK auf max. 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten bei einer umfassenden Sanierung die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte“ auf www.sanierungsscheck23.at

Landesförderung

Im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung wird zwischen 2 Sanierungsvarianten unterschieden:

  • Fördervariante 1 – Sanierung MIT Energieausweis bei Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen: 10 %iger Direktzuschuss und zusätzlich wahlweise 2%iger jährlicher Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 Jahren
  • Fördervariante 2 – Sanierung OHNE Energieausweis für Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung, Heizungstausch oder einzelne wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle: 3% Jahres-Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 jahren

Alternativ dazu kann ein einmaliger Zuschuss in der Höhe von 10 % der förderbaren Sanierungskosten beantragt werden.

Die Zuschusshöhe ergibt sich aus den förderbaren Sanierungskosten. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden.