Bundesförderung
„Sanierungsbonus für Private 2023/2024“

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter als 15 Jahre sind. (Datum der Baubewilligung)
  • Es können auch Einzelbauteilsanierungen eingereicht werden.
  • Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro.
  • Es können max. 50% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
  • Antragstellung bis spätestens 31.12.2024 möglich
  • Fertigstellung der Maßnahmen bis 30.09.2025 bzw. 30.09.2026

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Förderungsfähige Maßnahmemax. Förderung
thermische Sanierung
Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden)19.000 €
Teilsanierung 40 %218.000 €
Umfassende Sanierung guter Standard327.000 €
Umfassende Sanierung klimaaktiv342.000 €

Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte max. Förderung um 50 %.

Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Es gibt einen Bonus für die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes: 500€

weitere Hinweise:

  • Rechnungen müssen auf die Förderungswerber:innen ausgestellt und durch diese bezahlt worden sein
  • Ein Beratungsprotokoll der Energie- und Umweltagentur NÖ Beratungsangebot | Energie in Niederösterreich (energie-noe.at) oder ein gültiger Energieausweis ist bei Einzelbauteilsanierungen zwingend erforderlich
  • Antragstellung ausschließlich elektronisch in 2 Schritten:
    • Registrierung/Beantragung mit Grunddaten
    • Antragsstellung/Endabrechnung spätestens 12 Monate nach Registrierung

1 Bei einer Einzelbauteilsanierung ist ein gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt), ein Energieberatungsprotokoll von NÖ oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen. Zudem sind folgende Kriterien einzuhalten:

Außenwand:
– Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m²K

Oberste Geschoßdecke/Dach:
– Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m²K

Unterste Geschoßdecke:
– Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m²K

Fenster:
– Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster
– max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert vom Gesamtfenster)

2 Bei einer Teilsanierung 40 % muss der spezifische Heizwärmebedarf Referenzklima (HWBRef,RK) um mind. 40 % reduziert werden.

3 Bei einer umfassenden thermischen Sanierung darf ein bestimmter Heizwärmebedarf nicht überschritten werden.

Umfassende Sanierung guter Standard: Reduktion des spez. HWBRef,RK auf max. 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: Reduktion des spez. HWBRef,RK auf max. 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2

Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten bei einer umfassenden Sanierung die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte“

Landesförderung

Im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung wird zwischen 2 Sanierungsvarianten unterschieden:

  • Fördervariante 1 – Sanierung MIT Energieausweis bei Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen:
    • Die Sanierung MIT Energieausweis wird empfohlen, wenn eine thermisch-energetische Gesamtsanierung geplant ist, da Sie in diesem Fall eine viel höhere Förderung erzielen können. Hier stehen Wärmeschutz- und Energieeffizienz-Maßnahmen im Vordergrund, die zu einem deutlich geringeren (verbesserten) Heiz- und Gesamtenergiebedarf führen. Die Verbesserung des Heizwärmebedarfs (Vergleich vor und nach der Sanierungsmaßnahmen) muss mindestens zu einer 40%-igen Verbesserung des Wärmedämmstandards an der Gebäudehülle führen.
    • 4%iger jährlicher Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 Jahren

  • Fördervariante 2 – Sanierung OHNE Energieausweis
    • für Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung, Heizungstausch oder einzelne wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle
    • 4% Jahres-Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 Jahren

  • Voraussetzungen: Antragssteller hat am sanierten Objekt Hauptwohnsitz angemeldet