Sanierungsbonus
Bundesförderung
„Sanierungsbonus für Private 2023/2024“
Voraussetzungen:
- Gefördert werden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter als 15 Jahre sind. (Datum der Baubewilligung)
- Es können auch Einzelbauteilsanierungen eingereicht werden.
- Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro.
- Es können max. 50% der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
- Antragstellung bis spätestens 31.12.2024 möglich
- Fertigstellung der Maßnahmen bis 30.09.2025 bzw. 30.09.2026
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Förderungsfähige Maßnahme | max. Förderung thermische Sanierung |
Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden)1 | 9.000 € |
Teilsanierung 40 %2 | 18.000 € |
Umfassende Sanierung guter Standard3 | 27.000 € |
Umfassende Sanierung klimaaktiv3 | 42.000 € |
Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte max. Förderung um 50 %.
Die Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Es gibt einen Bonus für die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes: 500€
weitere Hinweise:
- Rechnungen müssen auf die Förderungswerber:innen ausgestellt und durch diese bezahlt worden sein
- Ein Beratungsprotokoll der Energie- und Umweltagentur NÖ Beratungsangebot | Energie in Niederösterreich (energie-noe.at) oder ein gültiger Energieausweis ist bei Einzelbauteilsanierungen zwingend erforderlich
- Antragstellung ausschließlich elektronisch in 2 Schritten:
- Registrierung/Beantragung mit Grunddaten
- Antragsstellung/Endabrechnung spätestens 12 Monate nach Registrierung
1 Bei einer Einzelbauteilsanierung ist ein gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt), ein Energieberatungsprotokoll von NÖ oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen. Zudem sind folgende Kriterien einzuhalten:
Außenwand:
– Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwand
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm bzw. max. U-Wert 0,21 W/m²K
Oberste Geschoßdecke/Dach:
– Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 24 cm bzw. max. U-Wert 0,15 W/m²K
Unterste Geschoßdecke:
– Dämmung der gesamten untersten Geschoßdecke
– Mindeststärke des Dämmmaterials: 10 cm bzw. max. U-Wert 0,30 W/m²K
Fenster:
– Sanierung/Austausch von zumindest 75 % der bestehenden Fenster
– max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert vom Gesamtfenster)
2 Bei einer Teilsanierung 40 % muss der spezifische Heizwärmebedarf Referenzklima (HWBRef,RK) um mind. 40 % reduziert werden.
3 Bei einer umfassenden thermischen Sanierung darf ein bestimmter Heizwärmebedarf nicht überschritten werden.
Umfassende Sanierung guter Standard: Reduktion des spez. HWBRef,RK auf max. 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard: Reduktion des spez. HWBRef,RK auf max. 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2
Bei einem A/V-Verhältnis < 0,8 bzw. > 0,2 gelten bei einer umfassenden Sanierung die Werte der Tabelle „HWB-Grenzwerte“
Landesförderung
Im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung wird zwischen 2 Sanierungsvarianten unterschieden:
- Fördervariante 1 – Sanierung MIT Energieausweis bei Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen:
- Die Sanierung MIT Energieausweis wird empfohlen, wenn eine thermisch-energetische Gesamtsanierung geplant ist, da Sie in diesem Fall eine viel höhere Förderung erzielen können. Hier stehen Wärmeschutz- und Energieeffizienz-Maßnahmen im Vordergrund, die zu einem deutlich geringeren (verbesserten) Heiz- und Gesamtenergiebedarf führen. Die Verbesserung des Heizwärmebedarfs (Vergleich vor und nach der Sanierungsmaßnahmen) muss mindestens zu einer 40%-igen Verbesserung des Wärmedämmstandards an der Gebäudehülle führen.
- 4%iger jährlicher Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 Jahren
- Fördervariante 2 – Sanierung OHNE Energieausweis
- für Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung, Heizungstausch oder einzelne wärmedämmende Maßnahmen an der Gebäudehülle
- 4% Jahres-Zuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Darlehens über die Dauer von 10 Jahren
- Voraussetzungen: Antragssteller hat am sanierten Objekt Hauptwohnsitz angemeldet