Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes

Investitionszuschuss

Gefördert werden sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen von PV-Anlagen und Speichern. 

Die Förderhöhe wird in vier Kategorien unterteilt sein. In den Kategorien A und B wird ein fixer Fördersatz nach dem „first come-first served“-Prinzip vergeben (Einreichzeitpunkt ist entscheidend). In der Kategorie C wird die Förderzusage nach dem Prinzip des umgekehrten Bieterverfahrens (Vorzug bekommt niedrigster eingereichter Fördersatz [x EUR/kWp]) erteilt.

Fördersätze für das Jahr 2026:

  • Kategorie A bis 10 kWp – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie B größer 10 bis 20 kWp – fixer Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie C größer 20 bis 100 kWp – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Kategorie D größer 100 kWp – höchstzulässiger Fördersatz 120 EUR/kWp
  • Akkus (Stromspeicher): fixer Fördersatz 150 EUR/kWh nutzbare Speicherkapazität (auch Netto-Speicherkapazität) Der Akku darf nicht kleiner als 0,5 kWh/kWp und insgesamt nicht größer als 50 kWh sein. Wenn der Stromspeicher mehr als 50 kWh Speicherkapazität hat, werden maximal 50 kWh (7.500 EUR) gefördert.
  • Der Investitionszuschuss ist allgemein auf 30 % der förderfähigen Kosten für Ihre PV-Anlage (inklusive Stromspeicher) begrenzt.
  • Es ist möglich, den Antrag für die Förderung auch nach Beginn der Arbeiten (beginnt mit verbindlichem Angebot) zu stellen. Der vollständige Förderantrag muss lediglich vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Sie müssen also darauf achten, dass die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber durch den Elektriker (=Inbetriebnahme) nicht vorzeitig erfolgt.

Erhöhte Fördersätze sind auf den Investitionszuschuss möglich. Details dazu finden Sie in den FAQs zum Investitionszuschuss (Punkt 24).

Durch den Made-in-Europe-Bonus erhöht sich der Investitionszuschuss für eine PV-Anlage um einen Zuschlag von
max. 20% (10% für PV-Module, 10% für den Wechselrichter), wenn diese Komponenten aus europäischer
Wertschöpfung stammen. Eine europäische Wertschöpfung liegt bei Modulen und Wechselrichtern vor, wenn
sämtliche Fertigungsschritte in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in der Schweiz erfolgt sind.
Auch der Investitionszuschuss für den Speicher erhöht sich um 10%. Bei Stromspeichern hat zumindest ein
Fertigungsschritt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
der Schweiz zu erfolgen. Weitere Details zum „Made-in-Europe-Bonus“ finden Sie unter EAG Abwicklungsstelle

Die Höhe des Zuschlags beträgt je Komponente:

  • Photovoltaikmodule 10 %
  • Wechselrichter 10 %
  • Stromspeicher 10 %

Weitere Details dazu finden Sie in den FAQs zum Investitionszuschuss.

Frist zur Inbetriebnahme: PV-Anlage < 100 kWp: 6 Monate nach Abschluss des Fördervertrages; zweimalige Verlängerung um bis zu 9 Monate möglich

Fördercalls (2026)

Die Fördercalls für das Jahr 2026 für Photovoltaik und Speicher wurden von der EAG-Abwicklungstelle veröffentlicht.

Zu folgenden Terminen werden „Fördercalls“ jeweils für alle Kategorien stattfinden:

  • 1. Fördercall 2026: Kategorien A – C: 23. April 2026 (ab 17:00 Uhr) – 11. Mai 2026 (bis 23:59 Uhr)
  • 2. Fördercall 2026: Kategorien A – C: 16. Juni 2026 (ab 17:00 Uhr) – 30. Juni 2026 (bis 23:59 Uhr)
  • 3. Fördercall 2026: Kategorien A – C: 8. Oktober 2026 (ab 17:00 Uhr) – 22. Oktober 2026 (bis 23:59 Uhr)

1.Schritt: Registrierung

Am Tag des jeweils neuen Fördercalls ist die Internetseite der Förderstelle in der Regel bis 17 Uhr nicht erreichbar, daher könnten Sie sich auf jeden Fall schon jetzt registrieren.

2.Schritt: Ticketziehung

Sie erreichen das „Ticketziehungsportal“ am ersten Tag des Fördercalls ab 17:00 Uhr über www.eag-abwicklungsstelle.at.
Nach der Ticketziehung haben Sie bis zum Ende des Fördercalls die Möglichkeit, Ihr Projekt im EAG-Portal einzureichen. Sollte für ein gezogenes Ticket bis zum Ende des entsprechenden Fördercall kein Antrag eingereicht werden, verfällt dieses.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Marktprämie

Die EAG-Marktprämie ist eine Förderung für den eingespeisten PV-Strom und ersetzt die OeMAG-Tarifförderung. Laufende OeMAG-Verträge bleiben hingegen unangetastet. Die EAG-Marktprämienförderung ist anwendbar für:

  • PV-Neuanlagen/Erweiterungen > 10 kWp
  • Höchstwert für die Gebotstermine 2026 und 2027: 7,77 Cent/kWh
  • PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland
  • Die Marktprämie ist ein Aufschlag auf den Referenzmarktwert (ist in etwa vergleichbar mit dem am Markt gehandelten durchschnittlichen Strompreis).
  • Für die Abwicklung zuständig ist die EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG).
  • Im Zuge der Antragsstellung ist vom Antragsteller die Höhe des wirtschaftlich notwendigen Strompreises der PV-Anlage bekanntzugeben (erfolgt über ein Gebot im Zuge der allg. Ausschreibungsrunde).
  • Fördercalls: 17.03.2026, 11.06.2026, 24.09.2026, 10.12.2026
  • Einbringung der Gebote für eingespeisten Strom durch den*die Antragsteller*in
  • Weitere Informationen unter: EAG Marktprämie | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA

Landesförderung NÖ

Die Errichtung einer PV-Anlage wird vom Land NÖ im Zuge der Wohnbauförderung Eigenheimsanierung über einen 4% Annuitätenzuschuss für die Rückzahlung eines Darlehens über 10 Jahre gefördert. Wohnbauförderung Eigenheimsanierung – Land Niederösterreich

Im Rahmen der Wohnbauförderung für  Neubau können zusätzliche Punkte mittels einer Photovoltaikanlage gesammelt werden.