Heizkesseltausch

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Kohle / Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) inkl. Montage und Planungskosten auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Es werden dabei 30% der Investitionskosten gefördert!

Bundesförderung 2026

  • Förderungswerber: natürliche Personen wie (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte und Mieter:innen von zumindest zu mehr als 50% zu Wohnzwecken genutzter Gebäude
  • Förderung: max. 30% der förderungsfähigen Kosten
  • Die fachgerechte Entsorgung des Altheizsystems ist auf Nachfrage nachzuweisen.
  • Ein Beratungsprotokoll der eNu ist erforderlich: Beratungsangebot | Energie in Niederösterreich (energie-noe.at)
  • Die Antragstellung erfolgt in 2 Schritten:
    • Registrierung mit Grunddaten
    • Antragstellung mit Rechnung: spätestens 9 Monate nach Registrierung
  • Zuschusshöhe: Die Bundesförderung wird mittels Pauschalsatzes abhängig von der neu installierten Technologie berechnet:
    • Nah-/Fernwärme: 6.500€
    • Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut): 8.500€
    • Wärmepumpe: 7.500€
  • Zuschlagsmöglichkeiten:
    • Ein Bonus wird bei Errichtung einer thermischen Solaranlage im Zusammenhang mit dem Kesseltausch angerechnet: 2.500€ 
    • Bonus bei Tiefenbohrung beziehungsweise Brunnen (nur bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wäürmepumpen): 5.000€
  • Voraussetzung: Vorlage eines gültigen Energieberatungsprotokolls NÖ
  • Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Antragstellung bis spätestens 31.12.2026
  • Leistungen, die ab dem 03.10.2025 erbracht wurden, können rückwirkend zur Förderung eingereicht werden.

Tipp:
Der Heizkesseltausch ist jetzt sogar steuerlich absetzbar: Es können 5 Jahre lang 400 € Sonderausgabe beim Steuerausgleich geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2027 bis 2031 werden sogar 800 € jährlich berücksichtigt.

Landesförderung

Zusätzlich fördert das Land Niederösterreich alle Niederösterreicher, die ihre Heizung von einem fossilen Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem austauschen, mit einem Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Sanierungskosten auf 10 Jahre = Gesamtförderung von 40% der anerkannten Sanierungskosten. Im Rahmen der Förderung Eigenheimsanierung wird der Schwerpunkt auf Annuitätenzuschüsse gelegt, um all jene zu unterstützen, die sich eine Sanierung ohne Bankdarlehen nicht leisten können.

Sauber Heizen für Alle 2025

Für einkommensschwache Haushalte wird der Heizkesseltausch 2025 bis zu 100 % gefördert.

Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind). Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.998 Euro.

zu den Online Info-Veranstaltungen: Veranstaltungen | Energie in Niederösterreich (energie-noe.at)