Förderung Transporträder und Falträder
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrrädern. Pro Antrag kann 1 Rad gefördert werden.
- Antragstellung nach Kauf des Rades, spätestens 9 Monate nach Rechnungslegung.
- Antragstellung ist bis 27.02.2026 möglich.
- Bitte beachten, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist
- nur solche Fahrzeuge gefördert werden, für die beim Kauf ein großes kostenfreies Fahrradservice, gewährt wurde.
- Fördersatz: max. 50 %
- (Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h betragen): 900 Euro
- (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten): 500 Euro