Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe

Ziel dieser Förderschiene ist es, den Eigenversorgungsgrad der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu erhöhen.

Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer).

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Zielerreichung werden zwei verschiedene Module ausgeschrieben:

Modul 1: „Gesamtenergiekonzept“: In Modul 1 wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen befugten Energieberater gefördert.
In Modul 1 wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch eine:n qualifizierte:n Energieberater:in gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzepts ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul 2. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzepts muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul 2 abgeschlossen sein. Die Einreichung erfolgt VOR der Umsetzung der Maßnahme. Es kann eine Förderung der immateriellen Leistungen in Höhe von 70% der förderungsfähigen Kosten gewährt werden. (max. 2.178 excl. USt.)

Modul 2 – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul 2 können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul 1 und in Abhängigkeit des mit den
Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Die Einreichung erfolgt VOR der Umsetzung der Maßnahme.

Weitere Infos:

Zur Liste der Energieberater:innen unter dem Reiter „Wichtige Links: EAB 2025 – Klima- und Energiefonds