E-Mobilitätsförderung

Privatpersonen können für Förderungen von e-Fahrzeugen und e-Ladeinfrastruktur ansuchen. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Pauschalförderung des Bundes und einem e-Mobilitätsbonus des Fahrzeughändlers. Die E-Mobilitätsförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der unten angeführten Pauschalbeträge möglich.

  • Antragsstellung bis 31.03.2025
  • kann auch nach Kauf (Antragsstellung spätestens 9 Monate ab Rechnungsdatum) beantragt werden.

Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1, E-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e, E-Mopeds (L1e) bzw. E-Motorräder (L3e) sowie Ladeinfrastruktur:

FördergegenständeFörderungE-Mobilitäts-
anteil
Gesamt-
betrag
AbkürzungAnmerkung
E-PKW (BEV) mit reinem
Elektroantrieb und Brennstoffzelle (FCEV)
3.000 €2.400 € 5.400 €BEV
FCEV
Battery Elekctric Vehicle
Fuel Cell Electric Vehicles
E-Leichtfahrzeuge1.300 €1.300 €L2e, L5e, L6e, L7e
E-Zweiräder 600 €350 €950 €L1e
E-Leichtmotorräder1.200 €500 €1.700 €L3e ≤ 11 kW
E-Motorräder1.800 €500 €2.300 €L3e > 11 kW
Wallbox/intelligentes Ladekabel für
Ein- oder Zweifamilienhaushalt
600 €600 €
oder intelligente OCPP-fähige Ladestation
bei Installation in einem Mehrparteienhaus
als Einzelanlage
900 €900 €
oder intelligtene OCPP-fähige Ladestation
bei Installation in einem Mehrparteienhaus
als Teil einer Gemeinschaftsanlage
1.800 €1.800 €

Weitere Informationen: