E-Mobilitätsförderung

Die E-Mobilitätsförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der unten angeführten Pauschalbeträge möglich.

Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1, E-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e, E-Mopeds (L1e) bzw. E-Motorräder (L3e) sowie Ladestationen:

FördergegenständeFörderungE-Mobilitäts-
anteil
Gesamt-
betrag
AbkürzungAnmerkung
PKW mit reinem
Elektroantrieb
3.000 €2.000 € 5.000 €BEVBattery Elekctric Vehicle
Brennsotffzellenfahrzeug (PKW)3.000 €2.000 €5.000 €FCEVFuel Cell Electric Vehicle
Plug-In-Hybridfahrzeug (PKW)1.250 €1.250 €2.500 €PHEVPlug-in-Hybrid Electric Vehicle
Range Extender bzw. Reichweiten-
verlängerer (PKW)
1.250 €1.250 €2.500 €REEV, REXRange Extended Electic Vehicle, Range Extender
E-Leichtfahrzeug1.300 €1.300 €
E-Mopeds450 €350 €800 €L1e
E-Leichtmotorräder700 €500 €1.200 €L3e ≤ 11 kW
E-Motorräder1.400 €500 €1.900 €L3e > 11 kW
Wallbox/intelligentes Ladekabel600 €600 €
oder intelligente OCPP-fähige Ladestation
bei Installation in einem Mehrparteienhaus
als Einzelanlage
900 €900 €
oder intelligtene OCPP-fähige Ladestation
bei Installation in einem Mehrparteienhaus
als Teil einer Gemeinschaftsanlage
1.800 €1.800 €

Weitere Informationen: