Beschlussvorlagen Klima und Energie

Gemeinden sind zentrale Akteure im Klimaschutz. Sie setzen Impulse für die Energie- und Mobilitätswende und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Österreichs. (Quelle: gemeindeoffensive.at) Das erklärte Ziel der KEM Lainsitztal ist die Erreichung der Energieautarkie in der Jahresenergiebilanz bis zum Jahr 2030. Um Klimaschutz-Themen konsequent zu bearbeiten und das Engagement zu verbreitern, bedarf es ambitionierter Zielsetzungen und der Absicherung durch einen politischen Beschluss der Mandatsträger. Um das 2030 Ziel zu erreichen, prüfen die Gemeinden ihre Tätigkeitsbereiche in Hinblick auf Klimaschutz, erstellen Grundsatzbeschlüsse für mehr Klimaschutz und verankern diese durch Gemeinderatsbeschlüsse. Die Vorlagen der Gemeinderatsbeschlüsse stehen auch anderen Gemeinden zur freien Verwendung zur Verfügung: Download der Beschlussvorlage Folgenden Themen werden behandelt: Klimaschutz, Beschaffung, Nachhaltige Veranstaltungen, Nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz und Energiesparen, Erneuerbarer Strom, Klimawandelanpassung und Energierelevante Weiterbildung

Maßnahmenpaket für Klimaschutz: Fahrgemeinschaften, Bodenschutz & mehr

In den Gemeinden der Klima- und Energie-Modellregion Lainsitztal sind Klimaschutz, Regionalität, die Verwendung erneuerbarer Energie sowie der sorgsame Umgang mit Energie und Rohstoffen ein besonderes Anliegen. Die Maßnahmen dazu werden nun in den Gemeinden in Form von Grundsatzbeschlüssen abgesegnet. In Weitra war es am 25. Mai soweit. „Wir wollen bis 2030 energieautark sein. Das haben wir bereits 2010 durch unsere Mitarbeit in der KEM Lainsitztal zum Ziel gesetzt“ sagt Kleinregionssprecher Patrick Layr. Gemeinsam mit den Weitraer Mandataren beschloss er vergangenen Donnerstag die weiteren Maßnahmen dazu. Um Informationen über die aktuellen Entwicklungen im Klimaschutzbereich zu den Bürgern zu bekommen, sollen die gemeindeeigenen Kommunikationskanäle regelmäßig genützt werden. Außerdem sollen bei allen Beschlüssen des Gemeinderates die Klimarelevanz berücksichtigt werden. „Das betrifft vor allem die Organisation und Verwaltung, die Planung von Vorhaben und natürlich die Beschaffung“, sagt Layr. „Hier wollen wir auf hohe Energie-und Umweltstandards schauen und soweit es möglich ist, regional kaufen. Das geht im Gemeindeamt, im Kindergarten, in der Schule, in der Bücherei, bei der öffentlichen Beleuchtung und im Bauhof. Regional gibt es Lebensmittel, Reinigung, Büromaterial, Papier und Druck, IT-Geräte, Haustechnik, Leuchtmittel, und Fahrzeuge. Auch beim Tiefbau, wie dem Kanalund Wasserleitungsbau oder beim Strom kann man das auch umsetzen.“ Bei Veranstaltungen der Gemeinde werde man ebenso auf regionale Produkte greifen und auf Einwegartikel gänzlich verzichten. Fahrgemeinschaften zu Terminen In Sachen „Nachhaltige Mobilität“ sollen energieeffiziente und umweltfreundliche Fahrzeuge bevorzugt werden. Fuß- und Radwege werden, soweit es möglich ist, bei Infrastruktur-Maßnahmen berücksichtigt. Zu Terminen außerhalb des Gemeindeamtes, an denen mehrere Mandatare oder Mitarbeiter teilnehmen, bildet man Fahrgemeinschaften. Energiesparen sei natürlich auch ein wichtiges Thema, ebenso die Energieeffizienz. Bei allen Gemeindegebäuden und Anlagen wird…

Sauberhafte Feste

Veranstalten Sie „Sauberhafte Feste“ Die Veranstaltung muss den Standards für Sauberhafte Feste entsprechen und muss zuvor als „Sauberhaftes Fest“ angemeldet werden. Informationen und Unterstützung gibt es beim GUV Gmünd:Silvia ThorTelefon: 02852/54701-15sthor@gvgmuend.at Hier besteht auch die Möglichkeit kostenlos zusätzliche Festausstattung zu erhalten (z.B. Schürzen, Tabletts, Mehrweg-Becher, Kuchenboxen, Servietten).Veranstalter von Sauberhaften FESTEN im Bezirk Gmünd profitieren auch durch eine Kostenbeteiligung für die Abfallentsorgung (in der Höhe von ca. € 70,–). Weitere Informationen NEU: 500 Euro Förderung für Sauberhafte Feste Für öffentlich zugängliche Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmer*innen, welche den Standards der Sauberhaften Feste entsprechen und im Aktionszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 in NÖ stattfinden, kann ein Zuschuss in der Höhe von € 500,- beantragt werden. Weitere Informationen