Teilnahme Regionale Energiegemeinschaft Lainsitztal
Was ist und macht eine Energiegemeinschaft?Einfach gesagt: Eine Energiegemeinschaft (EG) ist der Zusammenschluss von mindestens 2 Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von regional erzeugter Energie. Wer kann teilnehmen? Es können Privatpersonen, Klein- und Mittelbetriebe sowie sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts teilnehmen. Zur Teilnahme an der regionalen erneuerbaren Energiegemeinschaft Lainsitztal sind Zählpunkte in den 6 Kleinregionsgemeinden Bad Großpertholz, Großschönau, Moorbad Harbach, St.Martin, Unserfrau-Altweitra und Weitra berechtigt. Wichtig: Eine Energiegemeinschaft ersetzt keinen Energielieferanten! Bestehende Liefer- und Bezugsverträge bleiben weiterhin aufrecht! Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ersetzt NICHT den bestehenden Energieliefer- bzw. Abnahmevertrag. Energiegemeinschaften bieten KEINE Vollversorgung - sie verteilen ausschließlich die innerhalb der Gemeinschaft erzeugten Energie. Das bedeutet: Der bestehende Vertrag mit dem Energieliferanten jeder EG-Teilnehmer:in bleibt aufrecht, EG-Teilnehmer können weiterhin ihren Energielieferanten frei wählen, es müssen nicht alle Teilnehmer denselben Energielieferanten haben. Der Energiegemeinschaft Lainsitztal liegt ein Verein zugrunde. Interesse bekunden: Sie können laufend Ihr Interesse bekunden. Ab 01.01.2026 werden wieder neue Mitglieder aufgenommen. (Anmeldung bis Ende Oktober). Zur Interessensbekundung: https://energiegemeinschaften.ezn.at/gemeindekooperationlainsitztal Anleitung zur Anmeldung: Zum Download FAQ Wie entstehen Preisänderungen? Der Preis wird halbjährlich angepasst. Die Entscheidung liegt beim Vorstand, der aus den 6 Gemeinden im Lainsitztal besteht. Abrechnungszeitraum: Die Verrechnung/Auszahlung erfolgt quartalsweise. Die Rechnung wird per E-Mail ca. 1,5 Monate nach Ende des Quartals zugesandt. Welche Bindung/Kündigungsfrist gibt es? Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahres, welches mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen ist, aufgekündigt werden. Bei einer Änderung des Entgeltes besteht für 3 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung ein Sonderkündigungsrecht mit Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Entgeltes. Administrationskosten: Die Energiegemeinschaft Lainsitztal behält sich das Recht vor, zur Deckung der…