Energiemanagement –Flexibilisierung im Verteilnetz für Haushalte

Gefördert wird die Anschaffung, Installation und Konfiguration eines automatisierten, kommunikationsfähigen Energiemanagementsystems für private Haushalte.

Das Energiemanagementsystem ermöglicht die intelligente Steuerung von zumindest zwei Anlagen bzw. Verbrauchern, beispielsweise einer PV-Anlage, eines Stromspeichers, einer Ladestation für ein Elektroauto oder einer Wärmepumpe. Ziel ist es, den Eigenverbrauch erneuerbarer Energie zu erhöhen, Strom- und Netzkosten zu reduzieren und das Stromnetz besser zu entlasten.

Es werden 50 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 600 € gefördert!

Bundesförderung 2026

  • Förderungswerber: Privatpersonen mit einem haushaltsüblichen Netzanschluss auf Netzebene 7
  • Förderung: 50 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 600 €
  • Was wird gefördert? Anschaffung, Installation und Konfiguration eines automatisierten Energiemanagementsystems inklusive erforderlicher Steuerungs-, Mess- und Kommunikationstechnik sowie Installation und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb.
  • Das System muss mindestens zwei der folgenden Anlagen bzw. Verbraucher steuern können:
    • PV-Anlage bzw. andere erneuerbare Stromerzeugungsanlage
    • elektrischer Energiespeicher
    • Ladestation für ein Elektroauto
    • Wärmepumpe bzw. elektrische Warmwasserbereitung mit Warmwasserspeicher
  • Das Energiemanagementsystem muss unter anderem Geräte aktiv steuern, zeitvariable bzw. dynamische Strompreise oder Netztarife verarbeiten, den Strombezug bzw. die Einspeisung messen und ein Lastmanagement ermöglichen.
  • Nicht gefördert werden Energiemanagementsysteme, die ausschließlich der Optimierung des Eigenverbrauchs einer PV-Anlage dienen.
  • Die geförderte Anlage muss mindestens fünf Jahre ordnungs- und bestimmungsgemäß betrieben werden.
  • Pro Person und Standort ist nur ein Förderungsantrag möglich.

Antragstellung

Die Förderung ist in zwei Schritten zu beantragen:

  1. Registrierung: Die Registrierung muss vor der Verrechnung von Leistungen und Komponenten erfolgen. Mit der Registrierung werden die Förderungsmittel für das Projekt reserviert.
  2. Antragstellung: Nach Installation, Inbetriebnahme und Abrechnung des Energiemanagementsystems ist der Förderungsantrag online einzureichen.

Ab der Registrierung muss die Installation, Inbetriebnahme und Abrechnung innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Registrierung ist möglich, solange Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 15. April 2027, 12:00 Uhr.

Zusätzlich möglich: Wer vom Klima- und Energiefonds für die begleitende Forschung ausgewählt wird und daran teilnimmt, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von 100 €.

Achtung: Die Kombination mit anderen Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen ist grundsätzlich nicht möglich. Werden beispielsweise bei einer PV-Anlage, einem Stromspeicher oder einer anderen Anlage bereits andere Förderungen in Anspruch genommen, können nur jene zusätzlichen Kosten für das Energiemanagementsystem berücksichtigt werden, für die keine andere Förderung bezogen wird.