E-Mobilitätsförderung
Privatpersonen können für Förderungen von e-Fahrzeugen und e-Ladeinfrastruktur ansuchen. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Pauschalförderung des Bundes und einem e-Mobilitätsbonus des Fahrzeughändlers. Die E-Mobilitätsförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der unten angeführten Pauschalbeträge möglich.
- Antragsstellung bis 31.03.2026
- kann auch nach Kauf (Antragsstellung spätestens 9 Monate ab Rechnungsdatum) beantragt werden.
Gefördert wird die Anschaffung folgender E-Zweiräder wie E-Moped (L1e) bzw. E-Motorrad (L3e) sowie Ladeinfrastruktur:
Fördergegenstand | Förderung | E-Mobilitäts- anteil | Gesamt- betrag | Abkürzung | Anmerkung |
E-Zweiräder (L1e) | 600 € | 350 € | 950 € | ||
E-Leichtmotorräder (L3e) | 1.200 € 1.800 € | 500 € 500 € | 1.700 € 2.300 € | A1 (≤ 11 kW) A2 & A3 (> 11kW) | |
– Wallbox (intelligente kommunikationsfähige Ladestation) – intelligentes kommunikationsfähiges 3-phasiges Ladekabel für Ein- oder Zweifamilienhaushalt | 400 € | 400 € | |||
oder intelligente kommunikationsfähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage | 800 € | 800 € | |||
oder intelligente kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage | 1.500 € | 1.500 € |
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt.
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