E-Mobilitätsförderung

Privatpersonen können für Förderungen von e-Fahrzeugen und e-Ladeinfrastruktur ansuchen. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Pauschalförderung des Bundes und einem e-Mobilitätsbonus des Fahrzeughändlers. Die E-Mobilitätsförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt. Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der unten angeführten Pauschalbeträge möglich.

  • Antragsstellung bis 31.03.2026
  • kann auch nach Kauf (Antragsstellung spätestens 9 Monate ab Rechnungsdatum) beantragt werden.

Gefördert wird die Anschaffung folgender E-Zweiräder wie E-Moped (L1e) bzw. E-Motorrad (L3e) sowie Ladeinfrastruktur:

FördergegenstandFörderungE-Mobilitäts-
anteil
Gesamt-
betrag
AbkürzungAnmerkung
E-Zweiräder (L1e)600 €350 €950 €
E-Leichtmotorräder (L3e)1.200 €

1.800 €
500 €

500 €
1.700 €

2.300 €
A1 (≤ 11 kW)

A2 & A3 (> 11kW)
– Wallbox (intelligente kommunikationsfähige Ladestation)
– intelligentes kommunikationsfähiges 3-phasiges Ladekabel
für Ein- oder Zweifamilienhaushalt
400 €400 €
oder intelligente kommunikationsfähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage800 €800 €
oder intelligente kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage 1.500 €1.500 €

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt.

Weitere Informationen und alle detaillierten Informationen erhalten Sie unter: