<= 35 kWp: Entfall der Umsatzsteuer: Neuerrichtungen und Erweiterungen von PV-Anlagen werden durch eine USt-Befreiung unterstützt. Seit 1. Jänner 2024 fällt bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen (inkl. Zubehör, Speicher, Montage) die Umsatzsteuer für Privatpersonen weg. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt. Das bedeutet: Für viele private PV-Anlagen sind keine Förderanträge mehr notwendig. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

>35 kWp: Derzeit sind keine Einreichungen für PV-Anlagen über 35kWp für Investitionszuschüsse möglich: die nächsten Einreichfenster finden Sie unter: Förderkalender zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) (eag-abwicklungsstelle.at)

Förderung für den eingespeisten Strom:
Derzeit sind keine Einreichungen für eine Marktprämie für den eingespeisten PV-Strom möglich. Weitere Informationen: EAG Marktprämie | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA (pvaustria.at) und Förderkalender zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) (eag-abwicklungsstelle.at)

Landesförderung NÖ: Die Errichtung einer PV-Anlage wird vom Land NÖ im Zuge der Wohnbauförderung Eigenheimsanierung über einen 4% Annuitätenzuschuss für die Rückzahlung eines Darlehens über 10 Jahre gefördert.