Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe

Ziel dieser Förderschiene ist es, den Eigenversorgungsgrad und zugleich die Nachhaltigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu steigern.

Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer).

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden vordefinierte Maßnahmenbündel (Einzelmaßnahmen), aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:

Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können vordefinierte Maßnahmenkombinationen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert (max. 30%). Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.

Einreichung bis 28.11.2025; Modul A, B und C müssen vor Umsetzung beantragt werden.

Informationsveranstaltung am 28. September 2023, 20 Uhr im Gasthof Thaler in Großotten. Weitere Details und Video: Förderinfo-Abend Energieautarke Bauernhöfe – KEM & KLAR Lainsitztal (kem-lainsitztal.at)

Zur Liste der Energieberater:innen: Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)